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Osmanische Würdenträger. Großmufti u.a. 1850

Yenitcheri Acasi, Reis-Efendi, Cheikh-Ul-Islam, Tchaouch Bachi Chatir, Elbicei Atika, Illustrator, Jean Brindesi, Graveur, Jules Mea, Constantinople, Konstantinopel, Kostüme, Kostümgeschichte
Yenitcheri Acasi, Reis-Efendi, Cheikh-Ul-Islam, Tchaouch Bachi Chatir,

Yenicheri Acasi, Reis-Efendi, Cheikh-Ul-Islam (Großmufti), Tchaouch Bachi Chatir,

v.l.n.r.: Yenicheri Acasi, ranghöchster Kommandant der Janitscharen.
Reis Efendi oder Reis ül-Küttab, Minister für auswärtige Angelegenheiten.
Cheikh al-Islam, Oberster Mufti (Oberster Rechtsgelehrter, Großmufti von Istanbul).
Tchaouch Bachi Chatir, Minister für Bauwesen.

Lithographie von Joseph Bettannier, Aimé de Bayalos.

Quelle: Elbicei Atika. Musée des Anciens Costumes Turcs de Constantinople, par Jean Brindesi. Erschienen ca. 1850 bei Lemercier, Paris.

Illustration, Ziege, Vektorgrafik,

Der Großmufti

Ein Mufti ist ein islamischer Gelehrter, der das islamische Recht (Sharia) interpretiert und erklärt. Muftis sind Juristen, die befähigt sind, maßgebliche Rechtsgutachten abzugeben, die als fatwas bekannt sind.

Der Großmufti ist der höchste Beamte des religiösen Rechts in einem sunnitischen oder islamischen Land. Der Großmufti erstellt Rechtsgutachten und -Verfügungen, Fatwas* und Interpretationen islamischer Rechtsprechung für Privatpersonen oder zur Unterstützung von Richtern bei der Entscheidungsfindung.

Die gesammelten Gutachten (Fatwas) des Großmufti dienen als wertvolle Informationsquelle über die praktische Anwendung des islamischen Rechts im Gegensatz zu seiner abstrakten Formulierung. Die Fatwas des Großmufti sind nicht bindende Präzedenzfälle die in den Bereichen des Zivilrechts, Ehe, Scheidung und Erbschaft regeln. Auch vor Strafgerichten sind die Empfehlungen des Großmufti in der Regel nicht bindend.

Das Osmanische Reich begann mit der Praxis, einem einzelnen Mufti, der hierarchisch über allen anderen Muftis stand, als Großmufti offizielle Anerkennung und Status zu verleihen.

Der Großmufti von Istanbul galt seit dem späten 16. Jahrhundert als Oberhaupt des religiösen Establishments. Er war damit nicht nur federführend, sondern auch bürokratisch für das religiös-rechtliche Gelehrtenkollegium verantwortlich und gab Rechtsentscheide über wichtige staatliche Politiken wie die Entthronung von Herrschern ab. Diese Praxis wurde von Ägypten ab Mitte des 19. Jahrhunderts adaptiert. Von dort aus verbreitete sich das Konzept auf andere muslimische Staaten, so dass es heute etwa 16 Länder mit großer muslimischer Bevölkerung gibt, die einen Großmufti haben.

Das Verhältnis zwischen dem Großmufti eines Staates und den Herrschern des Staates kann je nach Region und historischer Epoche sehr unterschiedlich sein. Im osmanischen Kalifat war der Großmufti ein Staatsbeamter, der Großmufti von Konstantinopel wiederum der Ranghöchste.

Mit der Einführung des weltlichen Gerichtssystems im 19. Jahrhundert begannen die osmanischen Behörden mit der Durchsetzung des Strafrechts, um ihre Position als Teil der neuen Exekutive zu unterstreichen. Diese Schaffung der hierarchischen weltlichen Justiz verdrängte jedoch nicht die ursprünglichen Scharia-Gerichte.

*Eine Fatwa ist im islamischen Glauben ein unverbindliches, aber maßgebendes Rechtsgutachten oder eine gelehrte Interpretation, die der Sheikhul Islam, ein qualifizierter Jurist oder Mufti, in Fragen des islamischen Rechts geben kann. Eine Analogie könnte zur Problematik der Rechtsgutachten von Gerichten in Zivilrechtssystemen bestehen. Der Hauptunterschied zwischen Zivilrechtsmeinungen und Fatwas besteht jedoch darin, dass Fatwas nicht allgemeinverbindlich sind; da die Scharia nicht allgemein konsistent ist und der Islam in seiner Struktur sehr unhierarchisch ist, tragen Fatwas nicht das Gewicht einer säkularen Zivilrechtsmeinung.

Der Reis Efendi

Der Reis ül-Küttab oder Reis Efendi, war eine Führungsposition in der Verwaltung des Osmanischen Reiches. Übersetzt als „Chef der Schriftgelehrten“, oder „Präsident der Bürokraten“, war er als Amtsinhaber ursprünglich Leiter der Kanzlei des Reichsrates und entwickelte sich zum Außenminister des Osmanisches Reiches.

Im Jahre 1836 wurde der Titel Reis ül-küttab mit der Gründung des osmanischen Außenministeriums (Hariciye Nazırı) im Zuge der Tanzimat-Reform offiziell in Außenministerium umgewandelt.

Das Amt ist erstmals in den frühen 1520er Jahren urkundlich erwähnt und war aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gründung von Sultan Suleyman dem Prächtigen (reg. 1520-66), das der Regierung angegliedert war.

Wie sein Name bezeugt – Reis ül-Küttab bedeutet soviel wie „Kopfschreiber“ oder „Obersekretär“- leitete der Posten die Beamten des Reichsrates (divan-ı hümayun), der wiederum die Regierung des Osmanischen Reiches bildete.

Der erste Inhaber des Amtes war wahrscheinlich ein gewisser Haydar Efendi, der 1523/4 starb, aber der erste bekannte Amtsinhaber war der Historiker Celalzade Mustafa Çelebi, der den Posten von 1524/5 bis zu seiner Ernennung zum Nişancı 1534 innehatte.

Im 16. und 17. Jahrhundert wurde das Reis ül-küttab fast ausschließlich aus dem Chefsekretariat der Wesire und ab dem frühen 17. Jahrhundert fast ausschließlich vom Großwesir ernannt. Der Reis ül-küttab stand in engem Kontakt mit dem Großwesir und begleitete diesen sowohl zu seinen Audienzen beim Sultan als auch zu seinen eigenen Audienzen bei ausländischen Botschaftern. Obwohl der Reis ül-küttab zwar an den Ratssitzungen teilnahm, vor und nach den Wesiren ankam und ging, hatte er jedoch kein Recht, sich selbst oder direkt vor dem Sultan zu äußern, und war verpflichtet, dies über den Großwesir zu tun.

Seine Hauptaufgabe war die Leitung der Abteilung des kaiserlichen Rates (divan-i hümayun kalemi), die ihrerseits in drei Büros aufgeteilt war: Das Beylik, unter dem beylikçı ab Mitte des 17. Jahrhunderts, das verantwortlich war für die Ausarbeitung und Veröffentlichung aller kaiserlichen Dekrete (Firman) oder Verordnungen (evamir) und für die Führung eines Archivs der Originale aller Gesetze und Verordnungen (evamir). Alle Staatskorrespondenz, mit Ausnahme von militärischen und finanziellen Angelegenheiten, war in seinen Händen.

Ein weiterer untergeordneter Beamter, der Amedcı divan-i hümayun („Referent des kaiserlichen Rates“), war für den diplomatischen Schriftverkehr und die Führung von Aufzeichnungen über die Memoranden (Telhis) und Berichte (Takrir) zuständig, die dem Sultan vom Großwesir im Namen des kaiserlichen Rates vorgelegt wurden. Der Reis ül-küttab brachte diese in einer besonderen Tasche (Kise) zu den Sitzungen des Reichsrates mit. Dort wurden sie vom Großwesir den versammelten Ministern vorgelesen und dann von einem anderen Sonderbeauftragten, dem Telhiscı („Schreiber des Memorandums“), dem Sultan überreicht.

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